Der Pflegeaufwand wird in der pflegimuri mit dem Bedarfs-instrument RAI erhoben. Je nach Pflegebedarf werden die Bewohnerinnen und Bewohner in eine von insgesamt 12 Pflege-stufen eingeteilt. Dem Bewohner werden maximal CHF 21.60/Tag oder 20% des Krankenkassenbeitrages in Rechnung gestellt. Die Differenz zu den effektiven Pflegekosten bezahlen die Kranken-versicherung und die öffentliche Hand (Restkosten).
Die Kosten für ärztliche Behandlungen, ärztlich verordnete Medi-kamente, Laboruntersuchungen, Physio- und Ergotherapie und Transporte sind in der Pauschale enthalten und werden direkt mit der Krankenkasse abgerechnet.
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